EU-Mehrwertsteuer in Onlineshops seit 1. Juli 2021

Letztes Update: 30. Januar 2024

Am 1. Juli 2021 wurden umsatzsteuerliche Regelungen im B2C-Onlinehandel (E-Commerce) grundlegend geändert. Alle Online-Händler, welche pro Wirtschaftsjahr eine EU-weite Umsatzschwelle von 10.000€ überschreiten und an B2C-Kunden innerhalb der EU versenden, schulden die Umsatzsteuer (EU-Mehrwertsteuer) seither nicht mehr im Land des Händlers, sondern im Zielland (Lieferland). Diese Neuregelung ist als „Fernverkaufsregelung“ bekannt.

Bis dahin musste man als Onlinehändler nur dann die Umsatzsteuer im Zielland abführen, wenn bestimmte (hohe) Umsatz-Schwellen überschritten wurden. Die Fernverkaufsregelung hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf steuerliche Punkte, sondern auch auf Preisangaben im Onlineshop. Denn seit Juli 2021 müssen B2C-Preise immer zwingend inkl. MwSt. angeführt werden.

Umsetzung der EU-Mehrwertsteuer-Regel mit German Market für WooCommerce

Die Umsetzung im eigenen WooCommerce-Webshop ist nicht so schwierig wie vielleicht befürchtet. Denn das geltende Preisangabenrecht verlangt nicht, dass der jeweilige Steuersatz im Shop angezeigt wird. Verlangt wird lediglich, dass den Verbraucher:innen gegenüber der Preis inkl. Umsatzsteuer (also der Bruttopreis) angezeigt werden muss.

Bei WooCommerce Shops verwenden wir grundsätzlich immer das Plugin German Market von Marketpress, um die im ECG vorgeschriebenen Regeln und Abfolgen zu erfüllen. Für dieses Plugin gibt es in der aktuellsten Version ein Addon namens „EU-Mehrwertsteuer„. Durch einen Klick auf den Schalter im Bereich „Addons“ kann man diese Erweiterung aktivieren.

EU Mehrwertsteuer

Anschließend hat man im Bereich des Addons vier Einstellmöglichkeiten: Allgemein, EU-Steuersätze importieren, EU-Steuersätze anhand KN-Nummer importieren sowie Verallgemeinerte Steuerausgabe. Essenziell für die Konfiguration sind dabei die ersten beiden Punkte.

Fixierung der Endkundenpreise

Wenn ich zuvor mit 20% MwSt. nach Deutschland verkauft habe, dann muss ich ab sofort mit 19% MwSt. (der gültige Normalsteuersatz) verkaufen. Dies würde allerdings bedeuten, dass sich der (Brutto)Preis des Produktes in Deutschland reduziert. Bei einem Nettopreis von 10€ wäre der Bruttopreis 12€ in Österreich, allerdings nur 11,90€ in Deutschland.

German Market EU-Mehrwertsteuer-Einstellungen

 

Um dies zu verhindern und den Endkundenpreis für alle Länder gleich zu halten, gibt es unter „Allgemein“ die Möglichkeit, die Preise für Käufer:innen zu fixieren. Wie auf dem Screenshot erklärt, bleibt der Endkundenpreis damit also fix, es ändert sich nur der Mehrwertsteuersatz. Diese Einstellung sollte man für EU-Länder aktivieren.

Import der korrekten EU-Steuersätze

Im zweiten Menüpunkt kann man anschließend die jeweils gültigen EU-Steuersätze mit wenigen Klicks importieren. Zuvor musste man diese Liste manuell konfigurieren bzw. anlegen, beispielsweise auf Basis der WKO-Infoseite zu Mehrwertsteuersätzen in der EU. Mit diesem Feature von German Market werden jedoch alle korrekten Steuersätze mühelos mit einem Klick importiert.

EU-Mehrwertsteuer mit German Market

Lediglich die Bezeichnung „MwSt.“ ist für alle Länder gleich. Man kann dies noch (manuell) optimieren, indem man die korrekten Bezeichnungen (wie TVA für Frankreich, IVA für Italien usw.) ergänzt bzw. austauscht. Wir haben das in einem Shop beispielhaft gemacht, dies schaut dann (auszugsweise) folgendermaßen aus:

WooCommerce EU-Mehrwertsteuer-Sätze

Beim zu importierenden Steuersatz kann man außerdem wählen, ob man die Standardsteuersätze importieren will, die reduzierten Steuersätze oder einzelne österreichische bzw. deutsche Steuersätze für alle EU-Länder. Mit einer Aktivierung des Schalters unten kann man alle zuvor angelegten Steuersätze überschreiben lassen, was besonders dann praktisch ist, wenn die dort zuvor eingetragenen Steuersätze nicht mehr aktuell sind oder nicht komplett sind.

Fazit EU-Umsatzsteuerreform

Mit der EU-Mehrwertsteuer-Reform der Europäischen Union werden Onlinehändler einmal mehr auf Trab gehalten. Die aufwändigste Lösung wäre mit Sicherheit, pro Lieferland einen Subshop einzurichten und dort den Gesamtpreis als [Nettopreis + Umsatzsteuer des jeweiligen Landes] auszuweisen.

Dies wäre jedoch ein ziemlicher Overkill. Daher gestaltet sich die Einbindung der notwenigen Funktionen gerade in WooCommerce-Shops alles andere als komplex. Da jedoch wie bereits angemerkt lediglich verlangt wird, dass über die enthaltende Umsatzsteuer informiert wird, bietet das Addon des German Market Plugins eine schnelle Lösung, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen umsetzt.

Weiterführende Informationen zur Fernverkaufsregelung findet man u.a. bei der IT-Recht Kanzlei München. Das Team von MONOBUNT ist gerne bei der Umsetzung mit WooCommerce/German Market behilflich. Bitte beachte jedoch, dass wir keine Rechtsanwälte sind und dir auch bei steuerrechtlichen Themen keinen Rat geben können (oder wollen/dürfen).

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3 Kommentare

  1. Hallo,

    „Um dies zu verhindern und den Endkundenpreis für alle Länder gleich zu halten, gibt es unter “Allgemein” die Möglichkeit, die Preise für Käufer zu fixieren. Wie auf dem Screenshot erklärt, bleibt der Endkundenpreis damit also fix, es ändert sich nur der Mehrwertsteuersatz. Diese Einstellung sollte man für EU-Länder aktivieren.“
    Das wäre meine Meinung nach eine Benachteiligung für die EU-Bürger in dem jeweiligen Online-Shop. Die Mehrwertsteuer zu senken, aber den Brutto-Preis nicht zu ändern ist meines Wissens verboten. Ferner muss jeder Steuersatz pro Land zugewiesen und kontrolliert werden, oder nicht?

    1. Hi Ronny,
      Die IT-Recht Kanzlei schreibt dazu: „Die Anti-Geoblocking-Verordnung verbietet nur die Anwendung unterschiedlicher Netto-Preise für unterschiedliche Zielländer im eigenen Online-Shop, erlaubt aber ausdrücklich die Bruttopreisbildung unter Aufschlag des im jeweiligen Lieferland geltenden Mehrwertsteuersatzes auf einen einheitlichen Nettopreis.“ (https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-bruttopreise-unterschied-mehrwertsteuer-lieferland.html). Sowohl Marketpress (https://marketpress.de/dokumentation/german-market/eu-mehrwertsteuer/) als auch Vendidero (https://vendidero.de/one-stop-shop-verfahren-oss-in-woocommerce-einfach-umsetzen) bieten diese Möglichkeit auf Basis der Rechtskonformität an. Das sind die Infos, welche mir/uns vorliegen. Wenn du dir ganz sicher sein willst, würde ich dir aber natürlich trotzdem empfehlen, mit einem (Steuer-)Rechtsanwalt zu sprechen.

      1. „verbietet (…) die Anwendung unterschiedlicher Netto-Preise für unterschiedliche Zielländer im eigenen Online-Shop, erlaubt aber ausdrücklich die Bruttopreisbildung unter Aufschlag des im jeweiligen Lieferland geltenden Mehrwertsteuersatzes auf einen EINHEITLICHEN Nettopreis“

        Und damit ist die Variante „Gleicher BRUTTOpreis für alle“ ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
        Denn der kann nur dann gleich sein, wenn sich die NETTOpreise differenzieren.

        Zitat:
        „Verboten ist es also gerade nicht, den Bruttopreis je Lieferland als Summe eines einheitlichen Netto-Preises und des jeweiligen Umsatzsteuersatzes zu bilden.
        Untersagt ist es nur, bei der Preisbildung für andere Lieferländer im selben Shop auch abweichende Nettopreise anzusetzen.“

        Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/geoblocking-bruttopreise-unterschied-mehrwertsteuer-lieferland.html#abschnitt_10

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