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tl;dr: Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, führt wesentliche Änderungen für den Onlinehandel ein. Sie gilt ab diesem Datum für alle Produkte auf dem EU-Markt und zielt darauf ab, die Produktsicherheit zu verbessern. Onlinehändler müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen, mit neuen Anforderungen an Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Meldepflichten bei gefährlichen Produkten. Die GPSR betrifft sowohl B2C- als auch B2B-Händler und erfordert Anpassungen in Geschäftsprozessen und Produktinformationen, um die Einhaltung zu gewährleisten und Verbrauchervertrauen zu stärken. Spezielle Plugins für Plattformen wie WooCommerce und Shopware 6 können bei der Umsetzung helfen.
Letztes Update: 27. November 2024
Lesedauer: 15 Minuten
Disclaimer: der Autor dieser Zeilen ist Marketer bzw. Consultant im Digitalbereich, aber kein Jurist. In diesem Blogpost gibt er nach bestem Wissen und Gewissen wider, was eine Recherche zu diesem Thema ergeben hat. Alle nachfolgenden Informationen ersetzen also keine Rechtsberatung und sind daher ohne Gewähr.
Wann tritt die EU-Produktsicherheitsverordnung in Kraft?
Am 13. Dezember 2024 tritt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (kurz GPSR, was für General Product Safety Regulation steht) in Kraft. Sie bringt bedeutende Änderungen, die sich direkt auf alle Bereiche im Onlinehandel auswirken. Die Verordnung gilt für alle Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, und stellt sicher, dass sie sicher sind und keine Gefahren für die Verbraucher:innen darstellen.
Für E-Commerce-Händler:innen ist es daher zum aktuellen Zeitpunkt wichtig, diese Regelungen zu verstehen und sich darauf vorzubereiten. Im nachfolgenden Blogartikel fassen wir die wichtigsten Punkte aus der Sicht von Onlinehändlern zusammen und zeigen, wie du deinen Onlineshop GPSR-kompatibel gestalten kannst.
Was ist das Ziel der GPSR?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung zielt darauf ab, die Produktsicherheit für Verbraucher:innen innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Diese Verordnung betrifft daher nicht nur Hersteller:innen, sondern auch Online-Händler:innen, die ihre Produkte in der EU vertreiben. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann in Zukunft entscheidend sein, um das Vertrauen deiner Kundschaft zu gewinnen (oder zu behalten) und rechtliche Risiken zu minimieren.
Die Produktsicherheitsverordnung soll sicherstellen, dass alle Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, den höchstmöglichen Sicherheitsstandards entsprechen. Sie umfasst daher eine breite Palette von Produkten bzw. Produktgruppen und betrifft alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dadurch wird ein einheitlicher Standard geschaffen, der den Verbraucherschutz bzw. die Verbraucherschutzrechte in der EU verbessern soll.
Zentrale Aspekte der EU-Produktsicherheitsverordnung
1. Stärkere Verantwortung für Online-Händler
Betreiber von Onlineshops bzw. Onlinehändler:innen müssen sicherstellen, dass die von ihnen verkauften Produkte den geltenden Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsstandards entsprechen. Dies bedeutet, dass du als Online-Händler verpflichtet bist, ggf. auch mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.
2. Transparenz und Rückverfolgbarkeit
Die Produktsicherheitsverordnung (er)fordert eine klare Produktauszeichnung und Kennzeichnung, um die Rückverfolgbarkeit von Produkten zu gewährleisten. So werden beispielsweise digitale Produktpässe eingeführt, um Informationen über die Herkunft und die Sicherheitsstandards eines Produkts einfach abrufbar zu machen. Beitreiber von Shop-CMS wie WooCommerce oder Shopware 6 können durch den Einsatz von geeigneten Plugins bzw. Erweiterungen technisch sicherstellen, dass diese erforderlichen Informationen auf den Produktseiten bereitgestellt werden können. Nähere Details dazu folgen weiter unten im Artikel.
3. Umgang mit gefährlichen Produkten
Im Falle eines Sicherheitsrisikos oder eines gefährlichen Produkts besteht eine verpflichtende Meldepflicht von Seiten des Händlers. Du musst also im Falle des Falles proaktive Maßnahmen ergreifen, um solche Risiken zu vermeiden und bei Bedarf schnell auf Vorfälle reagieren. Dies beinhaltet die Einrichtung eines effektiven Rückrufsystems.
4. Neue Anforderungen für den Import von Produkten
Bei aus dem Nicht-EU-Ausland importierten Produkten liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsstandards beim Händler. Wenn man also mit internationalen Lieferanten zusammenarbeitet, ist dessen Kredibilität und Verlässlichkeit von entscheidender Rolle, um sicherzustellen, dass alle importierten Waren die geforderten Sicherheitsstandards erfüllen.
Auswirkungen der GPSR auf den E-Commerce
Die Produktsicherheitsverordnung erfordert mit ziemlicher Sicherheit diverse Anpassungen in deinen Geschäftsprozessen und Produktdatenbeständen. Während die Einhaltung der Vorschriften neue Herausforderungen und Aufwände mit sich bringt, bietet sie auch die Möglichkeit, das Vertrauen der Kunden zu stärken und sich damit auch von der Konkurrenz abzuheben.
Ist mein Onlineshop von der GPSR betroffen?
Beantworte zunächst die folgenden Fragen:
- Bietest du deine Produkte in Österreich oder EU-weit an?
- Verkaufst du Verbraucherprodukte (B2C-Produkte)?
- Verkaufst du Gebrauchtwaren?
- Bist du (auch) Hersteller eigener Produkte?
Wenn du auch nur eine dieser Fragen mit “ja” beantworten kannst, bist du von der GPSR betroffen und musst daher die notwendigen Anforderungen erfüllen. Ebenfalls bist du von der GPSR betroffen, wenn du nicht ausschließlich mit folgenden Produktgruppen handelst: Human- und Tierarzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln, lebenden Pflanzen und Tieren, tierischen Nebenprodukte und Folgeprodukten, Pflanzenschutzmitteln, Beförderungsmitteln, Luftfahrzeugen oder Antiquitäten.
Bin ich als B2B-Händler von der GPSR betroffen?
Die GPSR macht keinen Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geschäften und gilt daher in beiden Geschäftsbereichen. Zum Beispiel können Werbematerialien, die zunächst im B2B-Bereich verkauft werden, letztlich bei Endverbrauchern landen und dadurch unter die Verordnung fallen. Die Produktsicherheitsverordnung gilt übrigens auch für Anbieter:innen, die Produkte zur Miete oder zum Leasing anbieten.
Was sind die Hauptanforderungen der GPSR auf Produktseiten?
Zu den erforderlichen Informationen, die auf einer Produktseite in deinem Onlineshop hinterlegt werden müssen, gehören:
- Der Name, der eingetragene Handelsname oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers sowie die Postanschrift und die elektronische Adresse (z.B. E-Mail oder Link zu einem Kontaktformular), unter der der Hersteller kontaktiert werden kann. Für Hersteller ohne EU-Niederlassung: Der Name, die Anschrift und die elektronische Adresse (z.B. E-Mail oder Link zu einem Kontaktformular) der verantwortlichen Person in der EU.
- Angaben zur Identifizierung des Produkts, einschließlich einer Abbildung des Produkts, seiner Art und anderer Produktidentifikatoren.
- Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die in dem Mitgliedstaat gesprochen wird, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Diese Informationen müssen nicht nur auf Produktseiten in Onlineshops sondern auch auf dem Produkt, in der Verpackung oder in einer Begleitunterlage vorhanden sein.
Umsetzung der GPSR-Anforderungen in WooCommerce
Für WooCommerce-Shops bietet das German Market Plugin von Marketpress hilfreiche Funktionen, um die Konformität in Bezug auf diese genannten Punkte sicherzustellen. Unter anderem gibt es im Bereich der Produkteigenschaften einen neuen Tab namens “Allgemeine Produktsicherheitsverordung”, wo du Daten zum Hersteller, zur verantwortlichen Person sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen eintragen kannst.

Wenn man die Daten nicht automatisch auf der Produktseite ausgeben will, kann man diese auch via Shortcodes oder Produkt-Blöcke einbinden. Die nutzbaren Shortcodes hierbei für die am Screenshot rot markierten Felder lauten:
- Hersteller: [gm_product_gpsr_manufacturer]
- Verantwortliche Person: [gm_product_gpsr_responsible_person]
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: [gm_product_gpsr_warnings_and_safety_information]
Wenn du deine Produktdaten aus einem ERP oder WWS exportieren oder z.B. zu SyncSpider-Kunden gehören, kannst du diese relevanten Daten auch über spezielle Meta-Felder in Ihren WooCommerce-Webshop importieren:
- Hersteller: _german_market_gpsr_manufacturer
- Verantwortliche Person: _german_market_gpsr_responsible_person
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: _german_market_gpsr_warnings_and_safety_information
Die Grundeinstellungen kannst du in German Market unter Allgemein > Produktsicherheit definieren. Du kannst sowohl die Bezeichnungen der Felder anpassen als auch Standardtexte für diese Felder vordefinieren. Dies ist besonders hilfreich, wenn du deine Produkte beispielsweise nur von einem Hersteller beziehst.

Umsetzung der GPSR-Anforderungen in Shopware 6
Nicht nur für WooCommerce, sondern auch für Shopware 6 gibt es bereits native Lösungen bzw. Erweiterungen, um die Anforderungen der GPSR zu erfüllen.
So bietet die österreichische ACRIS E-Commerce GmbH, mit der wir bereits seit längerer Zeit zusammenarbeiten, eine kostenpflichtige Erweiterung für Shopware 6 an, die auf die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung zugeschnitten ist. Sie bietet dabei folgende Features rund um die Erweiterung der Hersteller:
- Zusätzliche Angaben (Herstellername, Anschrift etc. des Herstellers)
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU (Name, Postanschrift und elektronischer Adresse)
- Funktion um die Möglichkeit, anstelle des Links zum Hersteller ein Modal mit den relevanten GPSR Infos anzeigen zu lassen
- Erweiterung der Produkte um GPSR Infos: Angaben zum Hersteller, Angaben zur Verantwortlichen Person in der EU, Produktart, Warnhinweise, Sicherheitshinweise, Wichtige Informationen
- Verwaltungsmodul zur Steuerung der erforerlichen GPSR Angaben mittels Dynamischer Produktgruppen & Rulebuilder Regeln (Warn-/Sicherheitshinweisen, Hersteller Angaben und Verantwortliche Person in der EU)

Alternativ wird es ab Anfang Dezember in Shopware 6 auch die Möglichkeit geben, Zusatzfelder (Custom Fields) zu implementieren. Über Einstellungen > System > Zusatzfelder oder die API gelangst du zur Möglichkeit, solche Zusatzfelder in Sets anzulegen. Wir unterstützen und beraten dich bei der Implementierung und Konfiguration dieser Erweiterung oder der Zusatzfelder natürlich gerne.
Wie kann ich mich generell auf die GPSR vorbereiten?
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter: Stelle sicher, dass deine Mitarbeiter:innen über die neuen Vorschriften informiert sind und wissen, wie sie diese umsetzen können. Das bedeutet beispielsweise, dass Produktinformationen rund um die GPSR direkt bei der Produktpflege im ERP oder im Onlineshop inkludiert werden sollen.
- Überprüfung bestehender Verträge und Geschäftsbedingungen: Passe deine Verträge mit Lieferanten und Partner an, um sicherzustellen, dass diese die neuen Sicherheitsanforderungenen erfüllen. Du kannst deine Lieferanten auch darauf hinweisen, dass die für die GPSR notwendigen Produktinformationen mitliefern müssen.
- Spezialisierte Plugins im Onlineshop: Verwende Lösungen wie z.B. das oben genannte German Market Plugin von Marketpress für WooCommerce oder das GPSR Produktsicherheitsverordnung Professional von ACRIS für Shopware 6, um die inhaltlichen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung effizient umzusetzen.
Betrifft die GPSR auch meine bestehenden Artikel im Onlineshop?
Artikel 51 der Produktsicherheitsverordnung enthält eine Übergangsbestimmung: “Die Mitgliedstaaten dürfen das Bereitstellen auf dem Markt von unter die Richtlinie 2001/95/EG fallenden Produkten nicht behindern, die mit jener Richtlinie konform sind und vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden.”
Aus der Übergangsbestimmung ergibt sich nach der Auffassung von anwalt.de, dass die Information bei physischen Altprodukten nicht nachgetragen werden muss, sondern Verbraucherprodukte, die der Rechtslage bis zum 12.12.2024 entsprachen, unverändert abverkauft werden können. Die Forderung einer Nachkennzeichnung (Nachlabeln) wäre nach Auffassung dieses Portals eine unzulässige Behinderung.
Dies betrifft jedoch nicht die Kennzeichnungspflicht in Onlineshops, diese ist wie zuvor beschrieben ab 13.12. umzusetzen, ganz egal ob das Produkt schon zuvor im Onlineshop gelistet war oder nicht.
Fazit zur GPSR
Die EU-Produktsicherheitsverordnung bringt viele essenzielle Änderungen, die rund um die zunehmende Einfuhr von (teilweise fragwürdigen) Produkten von Portalen wie Temu, Shein oder Alibaba die Sicherheit und Qualität von Produkten auf dem EU-Markt erhöhen sollen. Es ist entscheidend, dass du dich jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereitest, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen deiner Kunden zu stärken. Wir von MONOBUNT können dich bei der technischen Implementierung der erforderlichen Richtlinien in deinem Onlineshop unterstützen.
Weiterführende Informationen zur GPSR findest du auf der Q&A-Seite der WKO.
Das Titelbild wurde mit DALL-E 3 erstellt.