CookieBot: Erfüllung der Cookie-Richtlinie

Letztes Update: 30. Januar 2024

Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Geltung getreten. Weiterhin nur im Entwurfstatus befindet sich jedoch bis heute die ePrivacy-Verordnung, welche hauptsächlich Cookies und Webtracking betrifft.

Das Niveau der möglichen Strafen bei schwerwiegenden Verstößen ist im Vergleich zur Datenschutzgrundverordnung auf dem gleichen Level. Denn auch hier kann eine Strafe bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

Cookie-Richtlinie gilt seit 2009

Im Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten in elektronischer Kommunikation gilt daher weiterhin die Richtlinie 2009/136/EG, die so genannte Cookie-Richtlinie. Nach Artikel 5 Absatz 3 der Cookie-Richtlinie aus 2009 bedarf der Einsatz von Cookies (die personenbezogene Daten verarbeiten) der Zustimmung der betroffenen Nutzer:innen.

Gemäß der Artikel-29-Datenschutzgruppe (das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Kommission) ist ein Einsatz von Cookies nur dann zulässig, wenn:

  • Die User:innen vorab und detailliert informiert wurden,
  • vor dem aktiven Einsatz von Cookies eine Zustimmung der Nutzer:innen vorliegt und
  • diese Zustimmung freiwillig, ohne Zweifel und durch eine aktive Handlung (z.B. „Klick“) erteilt wird.

Somit reicht der Hinweis in einem Banner („Diese Seite verwendet Cookies…“) alleine eigentlich nicht aus. In diesem Fall werden Cookies bereits gesetzt, bevor die Nutzer:innen durch eine aktive Handlung ihre Zustimmung erteilen konnten. Daher müssen technische Hilfsmittel („Privacy By Design“) verwendet werden, um die Vorgaben der Cookie-Richtlinie einzuhalten.

Oktober 2019: EuGH-Urteil

Anfang Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Rechtssache C-673/17), dass Cookies nur auf den Rechnern der Nutzer:innen gespeichert werden, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Außerdem müssen Nutzer:innen darüber informiert werden, wenn Cookie-Daten an Dritte weitergereicht werden.

Es ist also nicht ausreichend, wenn ein Cookie-Banner die Funktion eines Info-Banners besitzt. Bis 2019 war es auf vielen Websites der Fall, dass Cookies direkt beim Öffnen der Website gesetzt wurden und die Aktion des „OK“-Klicks auf einen Cookie-Banner nur einen pro forma Charakter hatte. Wer seither Cookies im Browser der Nutzer:innen setzt, ohne ihnen vorher die Möglichkeit gegeben zu haben, diese aktiv abzulehnen, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden.

Unsere präferierte Lösung: CookieBot

Im Zuge unserer DSGVO-Vorbereitungen haben wir seit 2018 unzählige Tools und Plugins getestet, doch unseren Favoriten haben wir recht schnell gefunden: den so genannten CookieBot. Der große Vorteil von CookieBot gegenüber anderen Tools (z.B. Plugins für CMS wie WordPress, Odoo oder Magento) ist die Einbindungsmöglichkeit der technischen Funktionalität über den Google Tag Manager.

CookieBot Google Tag Manager

Nachdem wir bei MONOBUNT unser gesamtes Web Analytics- und Tracking-Setup (z.B. für Suchmaschinenwerbung, Social Media Marketing oder Display Advertising) standardmäßig über den GTM abwickeln, können wir für dich auf diese Weise gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen:

  • Deine Website erfüllt durch die technisch richtige Einbindung von CookieBot die Vorgaben der Cookie-Richtlinie
  • Du schaffst Transparenz durch eine vollständige Auflistung der aktiven Cookies (wie hier auf monobunt.at)
  • Dein Trackingsetup für deine Website oder Webshop wird im gleichen Zuge durch unsere bunten Online-Marketing-Spezialist:innen optimiert
  • Du bist aufgrund der Nachhaltigkeit und ständigen Weiterentwicklung des Google Tag Managers bestens auf die ePrivacy-Verordnung vorbereitet

CookieBot bei MONOBUNT

Da wir über das notwendige Know-how für die richtige Implementierung für den CookieBot verfügen, sind wir auch ein offizieller Reseller des Tools. Du willst Cookies auf deiner Website gemäß der Cookie-Richtlinie implementiert haben? Du willst mögliche Strafen vermeiden und gleichzeitig bestens auf die ePrivacy-Verordnung vorbereitet sein? Dann kontaktiere uns am besten noch heute, wir übernehmen dann den Rest.

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